Erhalt und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen wichtig wie eh und je

Bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbands für Obstbau, Garten und Landschaft Ludwigsburg hat die Leiterin des Fachbereichs Landwirtschaft beim Landratsamt Ludwigsburg, Frau Luise Pachaly, auf die große Bedeutung der noch vorhandenen Streuobstwiesen im Landkreis aufmerksam gemacht. Die damit zusammenhängende Pflege und Bewirtschaftung der extensiv genutzten Obstbaumwiesen mit großteils starkwüchsigen, hochstämmigen und großkronigen Obstbäumen, die in weiträumigen Abständen gepflanzt wurden, muss auch zukünftig gewährleistet sein. Die charakterische Unternutzung der Baumwiesen als Dauergrünland ist ein Element, das bei sorgsamer Bewirtschaftung die Menschen mit bunt blühende Wiesen unter gut gepflegten Bäumen erfreuen kann.

Selbst auf Grundstücken, auf denen in den letzten Jahren die Bewirtschaftung aus den verschiedensten Gründen nicht mehr wahrgenommen werden konnte, lohnt sich die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung dann, wenn die dauerhafte Pflege gesichert ist. Die damit zusammenhängenden Arbeitsbelastungen, wie Baumschnitt und dessen Beseitigung, das Abmähen des Unterwuchses mit geeigneten Geräten und Maschinen, die Entsorgung des Mähgutes und nicht zuletzt auch die Unfallgefahr treten in den Hintergrund, wenn man die positiven Erkenntnisse gegenüberstellt.

Die Ernte von gesunden Früchten zum Teil mit längst in Vergessenheit geratenen Obstsorten, der auf den Obstbaumwiesen vorhandene Erholungsraum für Vögel, Insekten in der Luft oder aber die Kleinlebewesen im Boden stehen positiv den Mühen gegenüber, die die Pflege der Grundstücke verursacht. Wenn dann der Erhalt der Kulturlandschaft, wie wir sie von früheren Generationen übernommen haben nachhaltig erhalten bleibt, wird deutlich, dass die Streuobstwiesen zwar lästig und unrentabel sein können, sie aber wertvoll sind und heute mehr denn je als Erholungsraum von der Öffentlichkeit geschätzt sind.

Verbuschte und verwilderte Flächen müssen für eine fachgerechte nachhaltige Grünlandnutzung aufgearbeitet werden, wobei dabei Motorsägen und Freischneider zum Einsatz kommen können. Solche Arbeiten können nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erfolgen. Sie sind genehmigungsrechtlich unproblematisch, wenn die Fläche noch eine Obstbaumwiese ist und der Boden unbearbeitet bleibt.

Die Wiederaufnahme der fachgerechten Bewirtschaftung von ungepflegten oder vernachlässigten Obstbaumwiesen dient dem Ziel, gute und gepflegte Obstbäume auf einem artenreichen Grünlandunterwuchs zu bekommen. Solche Projekte werden weitgehend unterstützt. Sowohl die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine als auch der Landschaftserhaltungsverband Ludwigsburg, die Obstbaufachwarte oder die Landwirte können dabei behilflich sein, unterstützen oder aber selbst aktiv werden. Beim Unterwuchs ist auf eine standortgerechte Bewirtschaftung zu achten, um einen nachhaltig stabilen Pflanzenbestand zu erzielen.

Frau Pachaly betont, von Grundsatz her sei der Pflanzenbestand der Spiegel seiner Umwelt. Das Grünland als Unterwuchs unter den Obstbäumen soll idealerweise eine artenreiche Dauerkultur aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen sein, die im Gemisch eine Narbe bilden mit mindestens 10 bis 20 Arten auf dem Quadratmeter, besser aber mehr. Dabei kommt es auch auf die richtige Bewirtschaftung an, wobei der erste Schnitt im Jahr der entscheidende ist. Üblicherweise ist ein erster Schnitt Im Juni ein guter Zeitpunkt, wobei das Mähgut dann zur Heugewinnung abzufahren ist. Bei der Mahd sollte eine Stoppelhöhe von mindestens 6 cm bei einer insekten- und amphibienschonenden Mähtechnik angestrebt werden. Sie empfiehlt zur Mahd Traktoren mit Mähwerk für die großräumige Bewirtschaftung, für kleinere Einheiten handgeführte Geräte wie Balkenmäher, notfalls auch Hochgrasmäher oder Freischneider. Vom Mulchen ist sie nicht überzeugt, da diese Methode für die Artenvielfalt die schlechteste Lösung ist.

Abschließend machte sie noch auf die Beweidung der Streuobstwiesen aufmerksam und empfiehlt bei solchen Überlegungen, dies mit dem Landratsamt abzusprechen. So ist auf vielen geschützten Flächen eine Beweidung wenn überhaupt dann nur sehr eingeschränkt möglich und dies dann auch mit der richtigen Tierart..Bei dieser Nutzung ist an Genehmigungsvoraussetzungen von Zäunen oder Baulichkeiten im Außenbereich zu denken. Auch der Baumschutz darf nicht unbeachtet bleiben.

Denn bauliche Anlagen im Außenbereich sind fü private Baumwiesenbewirtschafter in der Regel nicht genehmigungsfähig, wobei Altanlagen vielfach Bestandsschutz haben. Deshalb sind Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung der Wiesen an anderer Stelle, also vielfach in den Wohn- oder Mischgebieten unterzustellen. .

Bei Fragen zur Grünlandbewirtschaftung unter Streuobstwiesen kann man sich gerne an das Landratsamt oder den Landschaftserhaltungsverband wenden. Am einfachsten per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Ihre Nachricht wird je nach Fragestellung innerhalb des Landratsamts weitergeleitet oder zum Landschaftserhaltungsverband weitergegeben.

 


 

Wir benutzen Cookies
Unsere Webseiten verwenden Cookies, aber auch Schriftarten, die von einem Google-Server nachgeladen werden und Google-Dienste, wie z.B. Google Maps. Dadurch werden eventuell Cookies und Dienste von Drittanbietern (auch von Google) nachgeladen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Unsere Webseiten verwenden Links zu anderen Webseiten für deren Funkion und Inhalt wir nicht verantwortlich sind. Diese Webseiten sind auch erreichbar, wenn Sie Cookies ablehnen.